Möchte man etwas verwenden, was man nicht selbst erstellt hat, drängen sich Fragen rund um Urheberrecht und Nutzungsrechte auf. Die Idee, eine Grafik oder Foto auf ein T-Shirt oder Kaffeetasse drucken zu lassen, um diese dann gewerblich zu vertreiben, hatten schon viele. Auch das Verwenden von Bildern und Vektorgrafiken ist heute im Internet eher üblich. Für mehr internationale Transparenz, was die Nutzung und Gebrauch von Medien bzw Werken angeht, sorgt eine vor über 20 Jahren gegründete, amerikanische  Organisation.

Die Creative Commons (kurz: CC) ist eine gemeinnützige Organisation, gegründet in den USA. Ziel der 2001 erschaffenen Vereinigung ist das Schaffen von (internationalen) Nutzerrechten an Urheberrecht geknüpfte Werke. Die Lizenztypen sind dabei auf alle "erschaffenen" Werke anwendbar. Neben Schriftarten werden die angebotenen Lizenztypen heute auch auf manuell oder maschinell kreierte Bilder, Videos und Audio angewendet. Auch Open-Access-Publikationen, wissenschaftliche Ausarbeitungen bzw Veröffentlichungen, können unter dieses System fallen. Ziel ist das Verwenden von Werken, ohne dafür einzelne Nutzungserlaubnisse einholen zu müssen.

Abzugrenzen ist die Tätigkeit der Creative Commons von der Kennzeichnung der Öffentlichen Domäne (engl.: public domain), welche Werke edikettiert, deren Urheberrecht abgelaufen und somit gemeinfrei sind. Diese Werke unterliegen keinem Urheber-Schutzrecht mehr. Die Lizenzen der Creative Commons räumen dagegen Urhebern Rechte ein, die aber eine öffentliche, private oder gar kommerzielle Nutzung des geschützten Gutes ermöglicht.

Zu den bekanntesten Lizenztypen gehören die Creative Commons BY (CC BY), eine Lizenz mit der Erlaubnis, Werke zu zu bearbeiten und zu kopieren. Mit CC BY gekennzeichnete Werke dürfen auch kommerziell genutzt werden. Allerdings ist eine Verpflichtung damit Verknüpft: der Urheber des Werkes muss genannt werden. Auch Änderungen des Werkes müssen gegebenfalls angegeben und mit der Lizenz ausgewiesen werden. Dies wird erreicht durch Zitieren des Namens des Urhebers/Autors, Lizenz, Titel des Werkes.

Entsprechend bietet die Creative Commons verschiedene Grundkennzeichnungen mit Freiheit oder Einschränkungen zur Nutzung des Werkes. Beispiele sind:

  • CC BY: Das Werk darf auch kommerziell genutzt werden. Es darf in jedem Format oder Medium vervielfältigt und verbreitet werden, aber der Autor muss genannt sein.
  • CC ND (no derivates): Die Beschaffenheit des Werkes muss bestehen bleiben, ein Derivat darf nicht abgeleitet werden.
  • CC SA (share alike): Das Werk darf verbreitet, bearbeitet und auch kommerziell genutzt werden. Aber das neu erschaffene Werk muss unter der selben Bedingung und Lizenz bleiben.
  • CC NC (non-commercial): Das Werk darf nur für nicht-kommerzielle Zwecke öffentlich verbreitet oder bearbeitet werden
  • CC0 Kennzeichnung: Verzicht auf sämtliche Schutzrechte.

CC0 Label (Creative Commons Zero)

Es handelt sich dabei weniger um einen Lizenztyp, sondern um eine Freigabe. Diese Freigabe grenzt sich von der public domain weitgend ab. Der Urheber bleibt bestehen, nur muss sein Name nicht genannt werden oder auf ihn verwiesen werden. Das mit der CC0 versehene Werk kann für jeden legalen Zweck verwendet werden. Auch steht dem Bearbeiten, dem Verbreiten als auch Veröffentlichen des Gutes nichts im Wege. Es gibt keine weiteren Einschränkungen durch Lizenzbedingungen, auf die der Erschaffer somit verzichtet. Das US-Amerikanische Urheberrecht (Copyright) sieht ein Verzicht auf eben dieses vor, eine gemeine Freigabe von Werken (publik domain) ist dort jederzeit möglich. In der Bundesrepublik Deutschland ist ein ganzheitlicher Verzicht auf ein Urheberrecht nicht ohne weiteres möglich. Eben da kommt die CC0 entgegen, die die Rechtsansprüche des Urhebers einschränken.

Insofern lässt sich die Lizenzgebung sukzessive mit mehr Rechten des Nutzers (und weniger des Urhebers) darstellen

  1. Kein CC: Es gelten die Bedingungen, die der Urheber angibt. Das Werk ist mit seinem Urheberrecht geschützt.
  2. CC BY ND NC: Das Werk darf insofern frei verwendet werden, dass es nicht kommerziell eingesetzt wird. Es darf nicht verändert (bearbeitet) werden, der Urheber muss genannt sein.
  3. CC BY ND: Wie vorstehend. Das Werk darf aber auch kommerziell genutzt werden, unter Nennung des Urhebers. Das Werk muss vollständig bleiben.
  4. CC BY NC SA: Das Werk darf bearbeitet werden, aber es muss unter den selben Bedingungen bleiben. Es darf nur für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  5. CC BY SA: Das Werk darf auch bearbeitet und kommerziell genutzt werden, die restlichen Bedingungen bleiben bestehen.
  6. CC BY NC: Es wird auf fast alles verzichtet, nur der Name des Urhebers muss genannt sein. Das Werk darf ferner keinen kommerziellen Zweck dienen.
  7. CC BY: Es wird auf alles verzichtet, nur die Herkunft des Werkes (Name des Urhebers) muss genannt sein.
  8. CC0: Der Urheber ist zwar bekannt, verzichtet auf seine Schutzrechte und muss nicht genannt werden. 

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Mehr dazu

creativecommons.org | Webseite der Creative Commons Lizenzgeber.

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