Als Folge der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended producer responsibility, kurz EPR), müssen sich Händler und Hersteller gleichermaßen registrieren (§7  VerpackG) und einen Beitrag zur Abfallwirtschaft leisten in Form einer Systembeteiligung. Hersteller und Erstinverkehrbringer ist demnach jeder, der erstmals eine Verpackung mit Ware befüllt und gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Die Umsetzung der Ziele zur Reduzierung des Abfalls und dessen ordnungsgemäße Entsorgung sollen damit gefördert und kontrolliert werden. Seit Juli 2022 ist auch die Prüfung der ordnungsgemäßen und umfassenden Registrierung der Produkte und Verpackungen für Handelsplattformen verpflichtend. Online-Händler sollen im Sinne der EPR die jeweilig zutreffenden Registrierungsnummern angeben, um überhaupt verkaufen zu dürfen. 

LUCID Verpackungsregister: Online-Händler -inkl. Kleinunternehmer- sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und eine Identitäts- bzw. LUCID Registrationsnummer auszuweisen. Diese werden auch von Vertriebsplattformen, wie Ebay oder Amazon überprüft. Die Systembeteiligung (z. B. durch Verwendung von Versandkartonagen oder Packpapier) ist mit Kosten verbunden. Diese Verpackungen landen bei den Empfängern gewöhnlich im Abfallzyklus. Hier müssen Art und Gewicht des Abfalls (Verpackungen, Füllmaterial) angegeben werden (§10 VerpackG). Diesen Bericht erwartet das Verpakungsregister jedes Jahr. Anhand der Angaben werden die Beiträge der Systembeteiligung individuell berechnet. Die Registrierung selbst ist kostenlos. Anhand dieser Beteiligung mit einem Wertstoffverwerter Ihrer Wahl, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Die Preise der Wertstoffverwerter müssen nicht identisch sein.

 Die LUCID-Nr. ist nur für in Deutschland verkaufte Artikel erforderlich. Die LUCID-Nr. kann über die verschiedensten Anbieter online beantragt und eine Lizenz erworben werden.

Niedergelassene Einzelhändller mit Niederlassungen sind ebenso verpflichtet, Ihre hearusgegebenen Tragetaschen/Transportverpackungen anzugeben. Bei dem Verpackungsmaterial, welches bei der Belieferung dieser Händler anfällt, wird nicht davon ausgegangen, dass diese bei dem Verbraucher beseitigt werden müssen. 

Offizielle Zuständigkeit obliegt der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) >>> ZSVR - Registrieren, LUCID N#, Lizenz erwerben

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie hat zum 1. Januar 2019 mit Aktivierung des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) offiziell ihren Betrieb aufgenommen. Die ZSVR ist mit sog. hoheitlichen Aufgaben betraut, wie das Umsetzen der Regelungen des Verpackungsgesetzes. Sie ist bundesweit als Behörde tätig.

>>> Lizenzero - Onlineregistrierung und Lizenzvergabe für LUCID-System gemäß Verpackungsgesetz (weiterer Web-Anbieter)

>>> ZMART - Onlineregistrierung,Lizenzvergabe für LUCID-System gemäß Verpackungsgesetz (weiterer Web-Anbieter)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) unterscheidet hier zwischen Meldepflicht für 

  • Systembeteiligungspflichtige Verpackungen, welche beim Endverbraucher entsorgt werden (z. B. Versandkarton, Versandpolstermaterial, Einweggetränkebecher. Verpackungen, die Einzelprodukte als Gebinde zusammenhalten).
  • Nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, welche nicht beim Endverbraucher entsorgt werden (z. B. Paletten und dessen Schutzfolie, Pfandflaschen, Getränkekisten), sondern üblicherweise bei dem Händler verbleiben.

Die von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) herausgegebene Liste gibt eine gute Übersicht, über Produkte und Materialien, die der Systempflicht unterliegen. Die Anzeige erfolgt mit der offiziellen Poduktnummer der einzelnen Artikel.

---> Gesamtkatalog der meldepflichtigen Produkte gemäß Verpackungsgesetz mit Produktnummer

EPR-Nummer

die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility) und Ihre Registrierung gilt den Herstellern von Produkten. Hersteller von Produkten müssen sich im Rahmen der Systembeteiligung Registrieren lassen. Die EPR-Registrierung stellt sicher, dass Hersteller und Industrie die gesetzlichen Vorschriften einhalten und in Folge Ihrer Tätigkeit zum Schutz der Umwelt beitragen. Sie fördert eine nachhaltige Abfallbeseitigungswirtschaft, unterstützt das Recycling und hilft Umweltbelastungen zu reduzieren. 

WEEE-Nummer

Im Rahmen der EPR-Verpflichtungen ist ferner eine Registrierungsnummer laut deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz anzugeben, bei Versand von Elektronikartikeln. Diese WEEE-Nr. (Waste of Electrical and Electronic Equipment) ist nur für in Deutschland gekaufte oder verkaufte elektronische Artikel erforderlich. Diese Nummer ist für Hersteller oder Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen, erforderlich. Auch hier erfolgt die finanzielle und verpflichtende Systembeteiligung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektronikabfall. 

EPR FR-Nummer

Händler, die Ihre EPR-erfassten Produkte nach Frankreich verkaufen, müssen für bestimmte Kategorien eine EPR FR- Registrierungsnummer angeben bzw. sich registrieren. Bislang sind 12 Kategorien von französischer Seite dazu erstellt worden.

Verpflichtungen am Beispiel eines Händlers/Versandhändlers

Der Onlinehändler eröffnet seinen Web-Shop am 02.01.2025. Er muss sich zeitnah im LUCID-Verpackungsregister registrieren und hier angeben, wieviel Verpackungsmittel er voraussichtlich verbrauchen wird (Planmenge). Am Ende des Jahres muss er die tatsächliche Menge registrieren lassen (Ist-Menge). Er muss sich einen Systembetreiber aussuchen, bei dem er sich im Rahmen seines Verbrauchs (an Kartonagen ect.) finanziell beteiligt. Das gilt natürlich auch bei Eröffnung einer Verkaufsniederlassung, denn die Regelung bezieht sich nicht nur auf Versand, sondern allgemein auf Transportmittel (Plastik-/Papiertüte im Supermarkt).

Üblicherweise fallen hier an:

- Versandverpackungen/Transportverpackungen, wie Versandtaschen aus Papier bzw Pappe, Karton (kurz: PPK).
- Adressetiketten aus Papier zum Adressieren seiner Ware
- Klebeband aus Kunststoff zum Verschließen des Transportmittels
- Luftpolsterfolie aus Kunststoff oder anderen Materialien als Sicherungs- und Füllmittel

Nach Rechtslage: Er nutzt diese Verpackungen zum Versand seiner Ware und ist somit der sogenannte "Erstinverkehrbringer" dieser Verpackungen und seiner weiteren Bestandteile. Sind seine Artikel in einer Produktverpackung (vom Hersteller/Lieferant so geliefert), zählt diese Produktpackung nicht dazu. Es wird davon ausgegangen, dass der Inländische Hersteller bereits diese Verpackungsmenge registriert und angemeldet hat.

Bei Verpackungen und Verpackungsmaterial sind Gewichtsangaben zu machen. Gefragt ist hier der ganzjährliche Verbrauch. Hat der Lieferant keine entsprechenden Angaben auf seinem Lieferschein oder Rechnung gemacht, kann die Verpackung gewogen und verbrauchsgemäß aufgerechnet werden. Diese Mengen sind dem Systembetreiber regelmäßig (unterjährig) mitzuteilen.

Bei sehr kleinen Unternehmungen, die nebenbei hier und da mal Ware versenden, ist die Mindestangabe bei Verpackungen stets 1 KG. 

Seit Juli 2022 ist die Prüfung der ordnungsgemäßen und umfassenden Registrierung der Produkte und Verpackungen verpflichtend. Online-Händler sollen im Sinne der EPR die jeweilig zutreffenden Registrierungsnummern angeben, um überhaupt verkaufen zu dürfen. 

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Weitere Informationen:

Verpackungsgesetz (VerpackG)
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Artikel: Das Verpackungsgesetz und die Pflichten – was gilt für Sie? | über uns (Stand 10.10.2024)
Ebay. Aufruf zur Petition der EU-Richtlinie (Stand 10.10.2024)
Stiftung deutsche Recycling
Ecommerce Europe im Arikel: Extended producer responsibility policies that work for SMEs in Europe (Stand 10.10.2024)
Unternehmen deutsche Recycling im Artikel: Erweiterte Herstellerverantwortung Deutschland: Gesetze (Stand 10.10.2024)

 

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