Wer selbstständig ist in den Bereichen Wissenschaft, Unterricht, Kunst, Schriftstellertum oder Erziehung erzielt meisten Einahmen aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EstG). Der sogenannte Freiberuf ermöglicht die Selbstständigkeit als Einzelunternehmer, ohne dafür ein Gewerbe zu gründen oder Gewerbesteuern zu zahlen. Jedoch kann eine Ausgliederung der Tätigkeit in eine Kapitalgesellschaft in einigen Fällen sinnvoll sein.

Warum sollte nun jemand überlegen, ob er seine wirtschaftliche Tätigkeit einer eigens gegründeten juristischen Person übergibt? Zu diesem Zweck also eine Kapitalgesellschaft gründet?

Die Vorteile der herkömmlichen Selbstständigkeit sind einfach zu erkennen. 

Kaum Gründungsaufwand und -kosten. Keine Gründungs-, Prüfungs- oder Einzahlungsfristen. Kein Mindestkapital notwenig.
Es liegt keine Buchführungsverpflichtung vor, eine einfache Jahresüberschussrechnung reicht.
Sie können jederzeit Entnahmen aus Ihrem Betriebsvermögen tätigen, ohne diese zu melden oder an dieser Stelle zu versteuern.
Die Umsatzsteuer ist erst bei Fälligkeit abzuführen, auch hier herscht weniger Verwaltungsaufwand.
Keine Verpflichtung zur Meldung beim Bundesanzeiger. Ihr Betriebsvermögen, Gewinne und Verluste zu melden, Geschäftsberichte zu verfassen. 
Altersvorsorge durch freiwillige Zahlung in die deutsche Rentenversicherung. Zahlung in die private Rentenversicherung, z. B. durch das Riester-Modell.
Absolute Kooperations- und Ausbaufähigkeit mit niedrigem Arbeits- und Kostenaufwand. Schließen Sie sich zusammen mit einem weiteren Freiberufler zu einer Personengesellschaft (GbR), erweitern Sie ihr Angebot.
Aber der NACHTEIL
Keine beschränkte Haftung. Sie haften mit ihrem Betriebs- und Privatvermögen.

Gegebenenfalls hohe Besteuerung durch Spitzensteuersatz von 45%.

Natürlich gibt es Berufshaftpflichtversicherungen. Ist das Schadensrisiko aber erhöht, lohnt sich vielleicht die Überlegung, ob eine Rechsform mit beschränkter Haftung in Frage kommt. Dies ist natürlich auch mit Aufhebung der vorherig genannter Punkte verbunden.

Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 25.000 €, wovon 50% unmittelbar einzuzahlen sind. Des Weiteren entstehen Gründungskosten von mehreren tausend Euro. Prüfungs und Steuerberaterkosten.
Es liegt eine Verpflichtung zur doppelten Buchführung vor. Ein erheblicher administrativer Mehraufwand in Form von Rechnungslegung, Berichtswesen, Gesellschaftversammlung und -Beschlüssen.
Privatentnahmen sind nicht möglich. Es stehen nur zwei Wege zur dauerhaften Entnahme zur Verfügung.
A) Das Entgelt, was sie sich für Ihren Arbeitsaufwand auszahlen.
B) Der Abgeltungssteuer unterliegende Gewinnausschüttungen.
Verpflichtung zur Veröffentlichung von Geschäftsbericht, Gewinn und Verlustrechnung und Bilanz im Bundesanzeiger. (Meistens allerdings nur in gekürzer Fassung). Öffentlichkeit hat Einsicht in Ihr Betriebsvermögen und Liquidität.
  Natürlich gehen aber auch Vorteile einher
Beschränkte Haftung durch das gezeichnete Kapital. Sie haften maximal mit dem Betriebsvermögen.
Wirtschaftliches Ansehen und Mindesmaß an Bonität durch die Kapitalgesellschaft.
Keine schwankenden persönlichen Steuerzahlungen. Feste Ertragssteuern mit Körperschaftsteuer von 15% (+ Soli + Gewerbesteuer).
Absolutes Vermögens-Splitting durch Gründung einer juristischen Person. Besonders interessant, wenn der Gründer noch weiteres Einkommen erzielt (Nicht selbstständige Arbeit, Miet- & Pacht, Kapitalvermögen). Das Einkommen kann geteilt und "dosiert" werden.
Die auch für den Einzelunternehmer möglichen Altersvorsorgewege bleiben privat unberührt. Zusätzversicherung über die GmbH möglich. Es bieten sich neue Wege über Pensions- und Unterstützungskassen an. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Steuerberater aufklären. 
Kooperationsmöglichkeit mit weiterem Freiberuf-Gesellschafter der GmbH. Der nicht beherschende Gesellschafter (Unternehmensanteil <50%) kann sich selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigen. 

Wer also auf eine Haftungsbeschränkung und persönliche Risikominimierung angewiesen ist, kann durchaus darüber nachdenken, ob er sich dem Mehraufwand und -Kosten stellen möchte. Natürlich auch, wenn es im Rahmen von Vermögens-Splitting sinnvoll ist. Die Gründung ist ein formeller und mehrschrittiger Weg, der mit erheblichen Kosten Verbunden ist. 

Es haben sich mittlerweile genügend Steuerberater diesbezüglich auf Komplettangebote spezialisiert, für Sie die Büchführung und Erledigung der Rechnungslegungs- und Rechtsschritte zu übernehmen. Ein solches Outsourcing unterliegt derartig meist einem Pauschalangebot für das monatliche Aufkommen an zu buchenden Belegen. Einschließlich Jahresabschluss. Die moderne Informationstechnologie ermöglicht die Übertragung von Dokumenten und Belegen über den elektronischen Weg, so dass nicht einmal ein persönliches Erscheinen von Nöten ist.

Alternative Möglichkeiten für eine Grundüng einer Kapitalgesellschaft

Ferner bietet sich noch die Untermensgesellschaft (UG) an. Es handelt sich dabei um eine Art "Vorgesellschaft" der GmbH. Diese Rechtsform geht aber mittlerweile mit einer schlechten Reputation einher, da sich im Zeitverlauf immer mehr Nachteile gezeigt haben. Die Gründung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft mit nur "1" Euro Stammkapital klang damals für viele verlockend. Und so machten auch viele davon Gebrauch. Man brauchte sich allerdings auch nicht zu wundern, dass Gläubiger und Auftraggeber aufgrund der minimalen Voraussetzungen, was Bonität und Haftung anging, abgeschreckt wurden. Des Weiteren waren Gewinne nicht frei auszahlbar; Geld musste für den Haftungsausbau reinvestiert werden (25% Kapitalaufstockung). Weitere Restriktionen erhöten Arbeitsaufwand und schnürrten die wirtschaftliche Effizienz. Man sollte auch nicht vergessen, dass letztendlich der Grund für die Einführung der UG die wachsende Zahl der Limited (ltd) in Deutschland war, welche unter ähnlichen Voraussetzungen in Großbritanien angemeldet werden konnten und hier wirtschaftlich agierten.

Die Aktengesellschaft (AG) bleibt bei diesem Report außer Acht, da sie von Größe und Aufwand her nur für eine Handvoll von Gegebenheiten in Frage kommen würde.

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