
Wer in Deutschland Zahlungen über 50.000 Euro aus dem Ausland erhält oder in das Ausland abführt, muss dies bei der Deutschen Bundesbank melden (§ 67 Außenwirtschaftsverordnung). Die Bundesbank unterhält zu diesem Zweck ein Online-Meldeportal. Selbstverständlich unter den Aspekten höchster Sicherheitstechnik sowie einfacher und verständlicher Menüführung.